Fossilien zählen gemäß italienischem Recht zu den kulturellen Artefakten, auch wenn sie von Privatpersonen gefunden werden. Sie gelten als Staatsbesitz, und das Recht auf deren Eigentum bleibt beim Staat, nicht beim Entdecker. Sollte ein Fossil oder ein Stein von möglichem wissenschaftlichen Interesse gefunden werden, muss dieser Fund innerhalb von 48 Stunden den zuständigen Behörden (z. B. Denkmalamt, Polizei, Carabinieri) gemeldet werden.
Vorgehensweise bei einem Fund:
- Die persönlichen Daten des Entdeckers werden notiert.
- Das Fundstück wird aufbewahrt oder ein Foto davon gemacht (mit Maßstab).
- Das Foto wird an einen Fachmann für Paläontologie zur Prüfung weitergeleitet.
Falls der Fund wissenschaftlich nicht relevant ist, kann der Entdecker das Objekt behalten, jedoch bleibt das Eigentum beim Staat.